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AKTUELLES

Vorschläge für Regelungen im LandesHeimG Baden-Württemberg mit speziellem Blick auf Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige
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Evaluationsstudie Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Pflegebedarf in Baden - Württemberg

 

INFORMATION

Gemeinsame Ziele und Grundsätze von IWO Wohngemeinschaften

Die IWO befürwortet, dass es unterschiedliche organisatorische Konstrukte von Wohngemeinschaften gibt.

Weil wir diese Vielfalt der organisatorischen und konzeptionellen Ansätze begrüßen, sind die nachfolgenden Qualitätskriterien auf einem vergleichsweise hohen Abstraktionsniveau angesiedelt. Vorteil dessen ist, dass die Aussagen sich auf alle unten genannten Organisationsmodelle anwenden lassen. Nachteil ist, dass der interessierte Leser in manchen Fällen nicht nachvollziehen kann, warum etwas wie ausformuliert wurde.

Die Hintergründe für diese Kriterien wurden bei der Erarbeitung intensiv diskutiert: Die Kriterien stellen den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ dar, der erforderlich ist, um die in der IWO vertretene Vielfalt der Wohngemeinschaftskonstrukte abzubilden.

1. Grundsätze
Angestrebt wird

  • Ein Höchstmaß an Lebensqualität, Beteiligung und Autonomie
  • Übernahme gegenseitiger Verantwortung
  • Die Anpassung der Organisation an die Bedürfnisse der Bewohner/innen
  • Alltagsorientierung
  • Dass kein/e Bewohner/in aufgrund eines zunehmenden Hilfebedarfs ausziehen muss
  • Systematische Einbeziehung von Angehörigen, gesetzlichen Vertretern/ Bevollmächtigten
  • Dass dieses Angebot auch unabhängig von finanziellen Möglichkeiten nutzbar sein soll

Für die Alltagsgestaltung sind die Würde, Bedürfnisse, Wünsche und Interessen der Bewohner/innen handlungsleitend. Dies bedeutet insbesondere, dass Lebensqualität nicht mit Pflegequalität gleichgesetzt wird.

2. Zielgruppe

  • Die Zielgruppe für Wohngemeinschaften ist offen aber nicht beliebig. Sie bezieht sich auf ältere Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt selbständig zu führen.
  • Wenn Bewohner/innen an Entscheidungen über die Zusammensetzung der Gruppe beteiligt sind, dann entspricht den Mitsprachemöglichkeiten die Beteiligung am finanziellen Risiko.

3. Wohnraum und Ausstattung

  • Wohnraum und Ausstattung ermöglichen das Führen eines eigenen Haushalts (Küche, Waschraum u.a.).
  • Es ist mindestens ein Gemeinschaftsraum vorhanden.
  • Alle Räume mit Ausnahme der Privatzimmer dürfen von allen Bewohnern benutzt werden.
  • Die Räumlichkeiten werden den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Bewohner bestmöglich angepasst.

4. Anzahl
Die Bewohnerzahl liegt i.d.R. nicht über 12. Das Leben in der Gemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und begrenzt insoweit die Selbstbestimmungsmöglichkeiten des einzelnen Menschen. Je größer die Wohngemeinschaft, desto größer ist in der Regel die Anforderung an die gegenseitige Rücksichtnahme. Regeln in kleineren Gruppen können ohne Formalia leichter und direkt geändert werden.

5. Alltagsbegleitung und Dienstleistungen

  • Alltagsbegleiter sind bei Bedarf bis 24 Stunden vorhanden. Deren Rolle ist insbesondere die des/der Haushälters/in bzw. des/der Gesellschafters/in.
  • Es wird sichergestellt, dass die Bewohner eine Form der Ansprache finden, die aktiviert, motiviert und integriert.
  • Pflegerische Dienstleistungen werden von durch die Pflegekassen zugelassenen Ambulanten Diensten und/oder angestellte Pflegekräfte bzw. Präsenzkräfte erbracht.
  • Wenn Präsenzkräfte Pflegeleistungen erbringen, wird die notwendige Fachlichkeit sichergestellt.

6. Vertragliche Regelung und Verbraucherschutz

  • Verbraucherschutzstandards in Verträgen.
  • Gestaltungsmöglichkeiten der Vertragsgestaltung.
  • Vertragliche Sicherstellung von Angehörigenmitwirkung.
  • Wirksamer Schutz der Persönlichkeitsrechte sind Gegenstand der vertraglichen Regelungen.

7. Qualitätssicherung

  • Externe Kontrollen werden sichergestellt. Dies kann erfolgen in einem Qualitätssicherungsverbund oder einer Kooperation mit einer zugelassenen Pflegeeinrichtung, die Qualitätssicherungsaufgaben übernimmt.
  • Die Kriterien werden 1 x jährlich auf Aktualisierungsnotwendigkeit oder bei Bedarf vor Ablauf eines Jahres überprüft.
  • Das schriftliche Konzept ist Bestandteil des Informationsmaterials.